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AGB der Firma „Stefan Osterlitz, Agentur für Neue Medien“
Stand: 14.11.2004
1. Allgemeine Bestimmungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle der Firma „Stefan Osterlitz, Agentur für Neue Medien“ (im folgenden „Agentur“ genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Von den AGB abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Geltungsbereich
Die Agentur erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Die Agentur ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten der Agentur. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Agentur berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Angebote
Unsere Angebotspreise gelten unter Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten unsere Angebotspreise für Lieferung ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen. Unsere Angebote sind freibleibend.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Andrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Preise
Unsere Preise werden, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, netto und in EURO angegeben. Der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz wird zusätzlich berechnet.
Preisänderungen für die zur Herstellung benötigten Materialien sowie die sonstige Kostenveränderungen, die zwischen dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe und dem der Auftragserteilung erfolgen, können zu Preisänderungen führen.
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenauftrags durch Die Agentur oder mit erster Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf.
Annullierungskosten Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Netto-Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Lieferung / Leistungen
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Soweit dies bei der Auftragsannahme nicht ausdrücklich anders vereinbart, steht es der Agentur frei, die Lieferung durch eigenes Fahrzeug oder durch Dritte (Post, Bahn, Spedition, Funkbote u.ä.) vorzunehmen.
Eventueller Versand wird von uns für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, jedoch haften wir nicht für Schäden und Verlust auf dem Versandweg oder für Versäumnis eines Liefertermins durch Dritte. Entsprechende Versicherungen werden nur abgeschlossen, wenn dies mit dem Kunden besonders vereinbart wurde. Die Haftung beschränkt sich lediglich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Die Agentur behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern. Der Kunde wird die angelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden untersuchen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit diese zumutbar sind. Verpackungs- und Versandkosten werden nur einmalig erhoben.
Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel, insbesondere Filme, Lithografien, Klischees, Druckplatten, Prägestempel und Stanzformen bleiben, wenn sie nicht vom Auftraggeber geliefert oder in besonderem Auftrag des Auftraggebers hergestellt und separat berechnet wurden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
Zahlung
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Bezahlung durch Zustellung von Bargeld oder Schecks ist leider nicht möglich. Wir schließen eine Haftung bei Verlust aus.
Die Agentur stellt wiederkehrende Leistungen monatlich in Rechnung. Beträge unter EUR 30,00 pro Monat werden jährlich im Voraus berechnet. Bei Bereitstellung von Materialien oder Vor- und Fremdleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
Zahlungen werden nach Wahl der Agentur zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung – insbesondere Mahnkosten – entstanden, so kann die Agentur Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche der Agentur aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
Im Verzugsfall ist die Agentur berechtigt, Zins in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber, sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet die Agentur nicht, sofern uns oder unserem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Agentur Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Zurückbehaltung
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die gesamte gelieferte Ware und jegliche Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die Agentur, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Die Agentur behält sich vor, die Erbringung wiederkehrender Leistungen (Betrieb von Webseiten, Wartungsverträge) bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
An den vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht der Agentur ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf das Eigentum der Agentur hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention durch die Agentur hat der Kunde zu erstatten.
Stehen dem Kunden aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware Ansprüche gegen Dritte zu, so tritt der Kunde diese sicherungshalber an die Agentur ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn,sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
Lieferzeit und Lieferverzug
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Ist der Auftrag schriftlich erteilt, so bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, sowie vor Eingang einer etwaig vereinbarten Anzahlung.
Für Überschreitung der Lieferfrist durch vom Auftraggeber verursachte Änderungen und Korrekturen sowie durch von ihm verursachte Verzögerungen ist die Agentur für Neue Medien nicht verantwortlich. Bei Lieferverzug, der durch die Agentur verschuldet ist, ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung, Fremdleistungen und Material) verlangen.
Betriebsstörungen – sowohl in der Agentur, als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere durch Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Brand oder durch sonstige Fälle höherer Gewalt verursacht, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Für Schäden, die durch Verzögerung in solchen Fällen entstehen, haftet die Agentur nicht.
Abnahme
Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung mit Nutzung durch den Kunden oder Zahlung durch den Kunden, spätestens jedoch eine Woche nach Leistungserbringung als abgenommen.
Änderungen
Zusatzarbeiten sowie Mehrkosten, die während der Auftragsabwicklung entstehen und bei der Angebotsabgabe oder bei der Auftragsbestätigung nicht erkennbar waren, werden separat berechnet. Für Mehrkosten, die 20% der Angebotssumme überschreiten, ist die Zustimmung des Kunden erforderlich.
Grundsätzlich gelten zur Abnahme zwei Korrekturrunden als vereinbart, in denen die Korrekturen zu erfolgen haben. Als Korrekturrunde gilt die gesammelte Übermittlung von Änderungen auf Aufforderung der Agentur hin mit anschließender Korrektur durch die Agentur. Nach erfolgter Umsetzung der Korrekturen übermittelte Änderungen sind für den Kunden kostenpflichtig.
Urheberrechte Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Agentur als Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Herstellungsverfahren, zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen der Druckerei sowie an Originalen und ähnlichem bleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung, unser Recht, es sei denn, die Werke seien direkt auf Veranlassung des Kunden erstellt worden.
Aufbewahrungsfristen
Bild und Druckvorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse, werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Ausliefertermin hinaus verwahrt. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unterlagen, Lithografien, Satzfilme, Stanzformen u.ä. werden nur dann aufbewahrt, wenn die Dauer der Aufbewahrung mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart worden ist. Ist keine Vereinbarung getroffen, oder die vereinbarte Frist überschritten, kann eine Haftung für im Betrieb verbleibende Gegenstände aus einem abgeschlossenen Auftrag von uns nicht übernommen werden. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die zur Aufbewahrung genannten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Eventuelle Lagerungskosten sind vom Kunden zu tragen.
Beanstandungen
Der Auftraggeber oder die vom Auftraggeber benannten Empfänger haben die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall sofort zu prüfen. Die Agentur haftet nicht für Schäden von Erfüllungsgehilfen, die aufgrund verspäteter Beanstandung von diesen nicht anerkannt werden.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
Beanstandungen sind nur innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, können nur dann gegen die Agentur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Wochen, nachdem die Ware die Agentur verlassen hat, eintrifft. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach Wahl der Agentur, unter Ausschluß anderer Ansprüche, zeitgerechte Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung leisten und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der Agentur oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen werden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es wird der Agentur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
Hat der Auftrag eine Fremdleistung durch Dritte oder eine Zulieferung von Material zum Gegenstand, so haftet die Agentur nicht für dabei verursachte Beeinträchtigungen des weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Agentur haftet nur für von Dritten zu vertretende Schäden und für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist die Agentur von der Haftung befreit, wenn sie die Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.
Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
2. Bestimmungen zu Druck- und Produktionsaufträgen
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. In Beschnitt und Weiterverarbeitung sind fertigungstechnische Toleranzen in üblichem Maße kein Grund zu einer Beanstandung.
3. Bestimmungen zu Onlinedienstleistungen
Haftung und Gewährleistung
Die Agentur gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der Agentur liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Internet-Präsenz, es sei denn, die Agentur kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet die Agentur nur bei Vorsatz.
Internetdomains
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird die Agentur im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die Agentur hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Die Agentur übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der Kunde die Agentur hiermit frei.
Inhalte von Internet-Seiten
Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Eine religiöse oder politische Betätigung auf den Webseiten des Kunden bedarf der Zustimmung der Agentur. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR ( in Worten: zehntausend Euro) fällig. Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Agentur übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internet-Seiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber der Agentur auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Er stellt die Agentur im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internet-Seiten des Kunden zurückgehen, frei.
Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde hat für ihn über das Internet eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens einer Woche abzurufen und auf eigenen Rechnern zu speichern. Die Agentur behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten nach 3 Monaten ohne Rückfrage zu löschen. Der Kunde verpflichtet sich, von der Agentur zum Zugang zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der Agentur nutzen, haftet der Kunde gegenüber der Agentur auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Webservern der Agentur abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten der Agentur oder vor der Installation gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mängelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von der Agentur erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.
Datensicherung
Der Kunde ist selbst für die ordnungsgemäße Erstellung von Datensicherungen verantwortlich und für die Gewährleistung der Wiederherstellbarkeit, sofern keine schriftliche Vereinbarung über die Datensicherung getroffen wurde.
Die Agentur haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten. Dies gilt dann nicht, wenn der Auftraggeber seiner Schadenminderungspflicht entsprechend die Daten mit vertretbaren Aufwand aus maschinenlesbaren Material rekonstruieren kann.
Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Umsatzausfälle, die aufgrund vom Kunden erstellter mangelhafter Backups entstanden sind. Eine Gewährleistung für Datensicherung wird nur dann übernommen, wenn diese vollständig und schriftlich vereinbart in der Verantwortung der Agentur liegen.
Kenntnisnahme
Die Agentur für Neue Medien nimmt keine Kenntnis von Kundendaten, sofern diese nicht von Ihr für den Kunden erstellt wurden.
Eine ständige Kontrolle der Inhalte findet nicht statt. Im Betrieb öffentlicher Systeme (besonders Foren, Gästebücher, Datenbanken) übernimmt die Agentur keine Kontrollfunktion, diese Pflicht obliegt dem Kunden.
Die Agentur verarbeitet für den Kunden keine personenbezogenen Daten, sondern stellt dem Kunden nur Systeme dazu bereit. Die Beachtung der entsprechenden Datenschutzvorschriften obliegt einzig dem Kunden, die Agentur haftet nicht für daraus resultierende Forderungen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, stellvertretend für den Kunden einem Auskunftsersuchen nachzukommen.
Nutzungsprotokolle
Es besteht keine Verpflichtung, Nutzungsprotokolle der Serverzugriffe zu erstellen oder vorzuhalten, es sei denn, diese seien schriftlich vereinbart oder Grundlage der Abrechnung.
Ein Auskunftsrecht auf eventuell vorhandene Daten besteht ebenfalls nicht.
4. Bestimmungen zu regelmäßigen Leistungen und Wartungsverträgen
Die Agentur ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Die Preise sind Festpreise.
Laufende Verträge verlängern sich bei Ablauf um die vereinbarte Erstlaufzeit, soweit nichts anders vereinbart wurde. Für alle Verträge gilt eine beidseitige Kündigungsfrist von 3 Kalendermonaten.
5. Bestimmungen für die Lieferung/Bereitstellung von Hard- und Software
Lieferung
Gelieferte Hardware wird vom Kunden selbst aufgestellt, in Betrieb gesetzt und getestet. Ausgenommen hiervon sind solche Bestandteile, die auf dem Gerät entsprechend gekennzeichnet sind.
Die Gefahr geht mit Anlieferung auf den Kunden über. Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, Zusatzeinrichtungen bzw. Modell- und Typenänderungen in die dafür vorgesehenen Computer einbauen zu lassen, auch wenn er nicht deren Eigentümer ist.
Leistungen
Die vertragsgegenständlichen Programme installiert die Agentur nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Die Funktionsfähigkeit bereits beim Kunden installierter Programme mit den neuen, vertragsgegenständlichen Programmen, ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
Gegenstand der Leistungspflicht der Agentur ist - auch wenn die Installation als solche von der Agentur erbracht wird - insbesondere nicht die Anpassung bereits beim Kunden bestehender Programme an die vertragsgegenständliche Software. Dies gilt auch dann, wenn die bereits beim Kunden vorhandenen Programme von der Agentur bezogen worden sind.
Weitere begleitende Leistungen der Agentur, auch die Benutzereinführung und ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Agentur ist berechtigt, Handbücher und Bedienerhilfen zum Vertragsgegenstand gegebenenfalls auf Datenträger, zum Beispiel auf CD-ROM, anzuliefern.
Im Rahmen der Gewährleistung kann die Agentur Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum der Agentur über.
Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Mängel und Fehler sind sofort zu melden, für durch verspätete Meldung eingetretene Folgeschäden haftet die Agentur für Neue Medien nicht. Der Kunde hat die Agentur bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
Gewährleistung
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von der Agentur durchgeführten Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Liefergegenstände. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Für Unternehmer gilt grundsätzlich als Beschaffenheit der Sache nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich verpflichtet, eine mangelfreie Montageanleitung zu liefern und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Natürlicher Verschleiß sowie fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Lizenzvereinbarungen
Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Programme der Computer ist die Agentur oder einer ihrer Geschäftspartner, der sie zum Weitervertrieb der Programme ermächtigt hat. Der Kunde erhält von der Agentur ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz); wenn der Kunde von der Agentur für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert wird, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das originale Programm und alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, einschließlich von Teilen des Programms, die mit anderen Programmen verbunden werden. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der Geschäftspartner.
Nutzung der Programme
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der diese Programme nutzt, dies nur im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung durchführt und diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten oder zu übertragen; das Programm in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist; das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen an dem Programm zu erteilen.
Ende des Nutzungsrechts
Soweit dem Kunden von der Agentur ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen an die Agentur zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber der Agentur bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
6. Bestimmungen für Wartungsverträge
Allgemeines
Die Agentur übernimmt nach Maßgabe dieser Allgemeinen Bedingungen für Wartungsverträge als Wartungsleistung die Instandsetzung von EDV-Anlagen des Auftraggebers.
Instandsetzungsarbeiten erfolgen auf Grundlage telefonischer Nachricht über die Störung der Betriebsbereitschaft einer EDV-Anlage.
Der Agentur steht es frei, kleinere Störungen auf Grundlage telefonischer Hinweise zu beseitigen. Gelingt dies nicht bzw. liegt keine kleine Störung vor, ist Die Agentur berechtigt, eine Onlinediagnose durchzuführen und die Störung auf diesem Wege zu beseitigen, gelingt auch das nicht, führt die Agentur die erforderlichen Arbeiten durch Mitarbeiter vor Ort durch.
Eine garantierte Reaktionszeit gilt nur dann, wenn diese schriftlich vereinbart wurde.
Leistungen
Die Agentur trägt die Kosten für den Personaleinsatz. Material-, Transport-, Reise- und Anfahrtskosten, wie auch Verschleißteile werden als Zusatzleistung berechnet.
Die Agentur führt nachfolgende Problemstellungen nicht als Wartungsleistungen aus: Behebung der Folgen von Bedienungsfehlern, unsachgemäße Benutzung der EDV-Anlage sowie vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigungen durch der Auftraggeber. Fehler der EDV-Anlage, die sich nur mit einem den vereinbarten Wartungsaufwand übersteigenden Aufwand oder gar nicht beseitigen lassen. Änderungen der Computerprogramme durch den Auftraggeber durch eigene Programmierarbeiten, sowie hiermit zusammenhängende bearbeitete Dateien und evtl. veränderte Hardware. Wesentliche technische Änderungen bzw. Erweiterungen der EDV-Anlage, über die die Agentur nicht vom Auftraggeber informiert wurde und die zusätzlichen Wartungsaufwand verursachen. Fachfremde Tätigkeiten wie beispielsweise Arbeiten an elektrischen Gebäudeleitungen, Klimaanlagen bzw. technischen Schränken.
Die Agentur behält sich vor, sämtliche vorstehenden, nicht unter Wartungsleistung fallenden Problemstellungen ggf. im Rahmen eigenständiger Reparaturaufträge des Auftraggebers zu bearbeiten.
Die Agentur haftet grundsätzlich nach allgemeinen Regeln des Werkvertragsrechts bzw. des abgeschlossenen Wartungsvertrages. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
Die Agentur erhält durch die Wartungsmaßnahmen Instandsetzung und Instandhaltung die Betriebsbereitschaft. Sie übernimmt, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, keine Garantie für eine störungsfreie Funktionsweise der EDV-Anlage. Die Haftung der Agentur gilt nicht für Mängel, die auf fehlerhafte Informationen, Unterlagen oder Materialien des Auftraggebers zurückgehen.
Die Agentur haftet nicht für ausgebliebene Leistungsergebnisse des Einsatzes der EDV-Anlage, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Entsprechende Schäden in Folge von Hardwarefehlern werden nur erstattet, soweit der Kunde seiner Datensicherungspflicht nachgekommen ist. Die Agentur haftet nicht für von Viren verursachte Schäden.
Datenschutz
Die Agentur speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die Agentur auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Die Agentur wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Die Agentur wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als die Agentur verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren. Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
Die Agentur für Neue Medien verpflichtet sich, alle aus dem Auftragsverhältnis mit dem Kunden erhaltenen Informationen über den Kunden unbefristet geheimzuhalten. Dies gilt neben den betrieblichen Organisationsabläufen insbesondere für alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden bzw. als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis erkennbar sind. Eine Weitergabe von Informationen aus Aufträgen mit dem Kunden ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden möglich.
Schlussbestimmungen
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Kunde Vollkaufmann ist, Halle / Westfalen. Für die von der Agentur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Halle / Westfalen.
2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
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